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Eintragungsbedingungen für Rechtsanwaltshomepages

Ich/wir beantragen zu den nachstehend genannten Bedingungen die Aufnahme unserer Homepage in die Volltextsuchmaschine Jur@Fit.de.

Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht.
Der Jahresbeitrag beträgt € 60.- zzgl. MwSt. BSZ® e.V. behält sich eine Anpassung des Jahresbeitrages zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Beiträge werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse mitgeteilt. Erhöhungen der Beiträge bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Eine rückwirkende Änderung von bereits entrichtenden Entgelten ist ausgeschlossen.

Vom Kunden bereits gezahlte Beiträge werden nach erfolgreicher Registrierung bei Jur@Fit.de nicht rückerstattet.
Der Kunde erhält zu jedem Bestellvorgang eine Zahlungsaufforderung und nach Zahlungseingang einen Bestätigungsbeleg per elektronischer Post.

Der Kunde haftet für den Inhalt seiner Internet-Seiten. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche und/oder standesrechtliche Vorschriften, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen.

Der Vertrag kommt mit Zahlung des Jahresbeitrages zustande. Der Kunde wird rechtzeitig mit einem Vorlauf von 4 Wochen vor Auslaufen des Vertrages per eMail informiert. Der Kunde hat in diesem Fall die Option, den Vertrag auslaufen zu lassen oder das Vertragsverhältniss zu den dann gültigen Konditionen zu verlängern.
BSZ e.V. speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für die Indexierung der angemeldeten Homepage , erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt BSZ e.V. nur im Ramen des Angebotes der Volltextsuchmaschine . Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen auf seiner Homepage abgelegten Texte im Abfrageservice von Jur@Fit.de.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Dieburg.

Zum Anmeldeformular geht es hier.

 


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