| Ich/wir
beantragen zu den nachstehend genannten Bedingungen die Aufnahme
unserer Homepage in die Volltextsuchmaschine Jur@Fit.de.
Alle Leistungen werden ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht.
Der Jahresbeitrag beträgt € 60.- zzgl. MwSt. BSZ®
e.V. behält sich eine Anpassung des Jahresbeitrages zum Beginn
eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Beiträge
werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine
E-Mail-Adresse mitgeteilt. Erhöhungen der Beiträge bewirken
ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit
einer Frist von 2 Wochen. Eine rückwirkende Änderung von
bereits entrichtenden Entgelten ist ausgeschlossen.
Vom Kunden bereits gezahlte Beiträge
werden nach erfolgreicher Registrierung bei Jur@Fit.de
nicht rückerstattet.
Der Kunde erhält zu jedem Bestellvorgang eine Zahlungsaufforderung
und nach Zahlungseingang einen Bestätigungsbeleg per elektronischer
Post.
Der Kunde haftet für den Inhalt
seiner Internet-Seiten. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem
Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche und/oder standesrechtliche
Vorschriften, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-,
Datenschutzrechte usw.) verstossen.
Der Vertrag kommt mit Zahlung des
Jahresbeitrages zustande. Der Kunde wird rechtzeitig mit einem Vorlauf
von 4 Wochen vor Auslaufen des Vertrages per eMail informiert. Der
Kunde hat in diesem Fall die Option, den Vertrag auslaufen zu lassen
oder das Vertragsverhältniss zu den dann gültigen Konditionen
zu verlängern.
BSZ e.V. speichert alle Daten des Kunden während der Dauer
des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung
des Vertragszweck, insbesondere für die Indexierung der angemeldeten
Homepage , erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet
und nutzt BSZ e.V. nur im Ramen des Angebotes der Volltextsuchmaschine
Jur@Fit.de. Der Kunde erteilt seine Einwilligung
in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen
auf seiner Homepage abgelegten Texte im Abfrageservice von Jur@Fit.de.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn
sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches
gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Es gilt das maßgebliche Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Soweit rechtlich zulässig,
ist der Gerichtsstand Dieburg.
Zum Anmeldeformular geht es hier.
|